Die folgenden Meldungen sind ohne Gewähr und nur auszugsweise und in Kurzform dargestellt. Bitte fragen Sie bei uns oder einer entsprechenden Stelle den genauen Inhalt nach.
Wichtige Änderungen, die alle betreffen:
Immer aktuell: Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und für bestimmte Handwerkerleistungen in Privathaushalten (20 % des Rechnungsbetrages ohne Materialkosten, höchstens aber 1200 Euro). Dieser Betrag wird direkt von der Steuer abgezogen. Wichtig hierbei ist aber, dass die Steuervergünstigung nur bei Zahlungen übers Bankkonto greift, bei Barzahlungen ist der Steuerabzug nicht möglich.
Konjunkturpaket II:
Rückwirkend zum 01.01.2009 sank der Eingangssteuersatz bei der Einkommensteuer von 15% auf 14%. Außerdem wurde der Grundfreibetrag in 2009 auf 7.834 Euro und ab 2010 auf 8.004 Euro erhöht.
Bürgerentlastungsgesetz:
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden ab dem 01.01.2010 steuerlich besser berücksichtigt. Die abzugsfähigen Aufwendungen steigen um 400 Euro auf nunmehr 2.800 Euro bei Selbständigen und 1.900 Euro bei Arbeitnehmern. Mindestens abziehbar sind jedoch Aufwendungen zur sogenannten Basiskrankenversicherung.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern können die Krankenversicherungsbeiträge nun bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug in der tatsächlichen Höhe berücksichtigt werden. Dazu muss die vom Krankenversicherer Ende 2009 versandte Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen für 2010 beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Eine große Auswirkung beim Steuerabzug ist hier jedoch nicht zu erwarten, da die sogenannte Vorsorgepauschale sowieso berücksichtigt wird. Außerdem können höhere Beiträge spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden (im Rahmen der Höchstbeträge).
Abgeltungssteuer:
Seit dem 01.01.2009 werden alle Kapitaleinkünfte und Wertzuwächse (Veräußerungsgewinne, Unterschied Auszahlung und gezahlte Beiträge bei Lebensversicherungen) einheitlich mit einer 25%igen Abgeltungssteuer belegt. Das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist entfallen. Wertpapiere, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, fallen noch unter die Altregelung. Auszahlungen von Lebensversicherungen, die erst ab 2005 abgeschlossen wurden, sind ebenfalls von der Abgeltungssteuer betroffen.
Wichtig hierbei: Wie bisher die Zinsabschlagsteuer ist auch die Abgeltungssteuer bei der persönlichen Einkommensteuererklärung anrechenbar. Der Steuerzahler hat aber anders als bisher hier ein Wahlrecht.
Einheitlicher Beitragssatz für gesetzliche Krankenkassen:
Nachdem die gesetzlichen Krankenkassen bis 2008 unterschiedliche Beitragssätze zur Krankenversicherung zwischen rd. 13% und knapp 17% hatten, wurde ab 2009 ein gesetzlicher Einheitssatz von 15,5% vorgeschrieben. Zum 01.07.2009 wurde der Beitragssatz auf einheitlich 14,9 % gesenkt. Ab 2011 wird aufgrund der schwachen Finanzlage der Krankenkassen wieder eine Erhöhung auf 15,5% vorgenommen.
Des Weiteren sank der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab 2009 von 3,5% auf 2,8%, seit dem 01.07.2010 beträgt er 3,0%.
Die Sätze zur Rentenversicherung (19,9%) und zur Pflegeversicherung (1,95%) bleiben unverändert.
Wachstumsbeschleunigungsgesetz:
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde unter anderem ab dem 01.01.2010 die Familienförderung nochmals verbessert.
Das Kindergeld wurde pro Kind um 20 Euro erhöht, d.h. für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld jetzt 184 Euro, für das dritte 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro. Außerdem wurde der Kinderfreibetrag um 504 Euro auf nunmehr 4.368 Euro und der Zusatzfreibetrag um 480 Euro auf 2.640 Euro angehoben, so dass der gesamte Freibetrag pro Kind ab 2010 7.008 Euro beträgt.
Für weitere Infos: info@steuerberater-soell.de.
Stand Oktober 2011