Die folgenden Meldungen sind ohne Gewähr und nur auszugsweise und in Kurzform dargestellt. Bitte fragen Sie bei uns oder einer entsprechenden Stelle den genauen Inhalt nach.
Wichtige Änderungen bei Arbeitnehmern:
Änderungen vor 2010:
Die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 km wurde am 09.12.2008 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Dies bedeutet für alle Steuerpflichtigen, die in Ihrer Einkommensteuererklärung ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte voll angegeben haben, dass aufgrund der bisherigen Vorläufigkeit der Steuerbescheide diese automatisch vom Finanzamt geändert werden. Die Änderung soll laut Bundesfinanzministerium noch im ersten Quartal 2009 durchgeführt werden. Diejenigen, die auf die Angabe in der Steuererklärung mangels Auswirkung verzichtet haben, sollten diese ans Finanzamt nachmelden.
Arbeitszimmer können nur noch geltend gemacht werden, wenn sie den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bilden. Durch das Jahressteuergesetz 2010 wurde diese Regelung rückwirkend wieder auf die Fälle erweitert, in denen dem Arbeitnehmer kein anderer eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht (Abzug bis zu 1.250 Euro)
Änderungen ab 2010:
Lohnsteuerabzug 2010 - Faktorverfahren:
Bisher haben Ehegatten, die beide Lohneinkünfte beziehen und zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, für den Lohnsteuerabzug ein Wahlrecht zwischen der Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V. Diese Steuerklassenkombinationen haben den Nachteil dass sie zu einer ungerechten Verteilung der Abgabenlast führen, wenn die Löhne der einzelnen Ehegatten stark voneinander abweichen.
Diese Ungerechtigkeit soll durch das neue Faktorverfahren beseitigt werden. Im Ergebnis zahlen beide Ehegatten einen Lohnsteuerbetrag, der ihrem Anteil an ihren gesamten Lohneinkünften entspricht. Das Faktorverfahren kommt nur zur Anwendung, wenn dies ausdrücklich beim Finanzamt beantragt wird.
Änderungen ab 2011:
Lohnsteuerabzug 2011 - ELStAM-Verfahren:
Für 2011 werden von den Gemeinden keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt. Die Lohnsteuermerkmale werden künftig nicht mehr auf einer Lohnsteuerkarte vermerkt, sondern zentral elektronisch gespeichert und vom jeweiligen Arbeitgeber elektronisch abgerufen. Änderungen der Merkmale (z.B. Steuerklasse) können künftig nur noch über das Finanzamt durchgeführt werden. Da das elektronische Abrufverfahren voraussichtlich erst ab 2012 funktioniert, gelten für 2011 noch die "alten" Lohnsteuerkarten aus 2010. Das bedeutet für alle Arbeitnehmer: Die alten Steuerkarten für 2010 auf keinen Fall entsorgen, da diese z.B. bei einem Wechsel der Arbeitsstelle mindestens noch in 2011 Gültigkeit haben und dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden müssen. Arbeitnehmer, die in 2010 (noch) keine Lohnsteuerkarte hatten, müssen sich vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung besorgen.
Erhöhung des Werbungskosten-Pauschbetrages:
Union und FDP haben sich auf eine rückwirkende Erhöhung des Werbungskosten-Pauschbetrages ab dem 01.01.2011 von bisher 920 Euro auf nunmehr 1.000 Euro geeinigt.
Für weitere Infos: info@steuerberater-soell.de.
Stand Oktober 2011