Steuerberater Karlheinz Söll
 

Die folgenden Meldungen sind ohne Gewähr und nur auszugsweise und in Kurzform dargestellt. Bitte fragen Sie bei uns oder einer entsprechenden Stelle den genauen Inhalt nach.

 

Wichtige Änderungen bei Selbständigen, Gewerbetreibenden und anderen Firmen:

 

Änderungen bis 2008:

Unternehmenssteuerreform 2008:

 

Die degressive AfA ist für Neuanschaffungen in 2008 ersatzlos entfallen. Für 2009 und 2010 wird diese mit höchstens 25% wieder eingeführt. Eine Verlängerung über 2010 hinaus wird definitiv nicht stattfinden.

Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern: Ein Sofortabzug ist nur noch bei Wirtschaftsgütern möglich, deren Anschaffungskosten 150 Euro nicht übersteigen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro müssen in einem jährlichen Sammelposten erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben werden (wurde ab 2010 wieder geändert).

Die Gewerbesteuer stellt keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr dar. Als Ausgleich erhöhte sich ab 2008 der Anrechnungsfaktor bei der Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8. Die Gewerbesteuermesszahl wurde von 5 auf 3,5 reduziert. Anstatt wie bisher Dauerschuldzinsen zu 50 % hinzuzurechnen, wird ab 2008 eine Zurechnung von 25 % sämtlicher Zinsen und Finanzierungsanteilenin Mieten, Leasing, usw. vorgenommen (nach Abzug eines Freibetrages von 100.000 Euro).

Die bisherige Ansparrücklage wurde ersetzt durch einen Investitionsabzugsbetrag, für den geänderte Voraussetzungen gelten.

Die Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften wurde zum 01.01.2008 von 25% auf 15% gesenkt.

Nicht entnommene Gewinne bei Personengesellschaften können seit 2008 mit einem ermäßigten Steuersatz versteuert werden. Bei einer späteren Entnahme oder auch auf Antrag erfolgt allerdings eine Nachversteuerung.

 

Änderungen ab 2009:

Bürgerentlastungsgesetz:

Interessant ist hier vor allem die Befreiung von bestimmten Buchführungspflichten für Einzelkaufleute (unter 500.000 EUR Umsatz und 50.000 EUR Gewinn) rückwirkend zum 01.01.2008.

Alle weiteren Änderungen sind zu speziell um hier im Einzelnen dargestellt zu werden, können aber natürlich gerne nachgefragt werden.

GmbH-Reform:

Am 01.11.2008 trat das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) in Kraft. Ein Kernpunkt hierbei ist: Auch künftig wird das Mindeststammkapital einer GmbH 25.000 Euro betragen. Allerdings wurde neu eingeführt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) nach § 5a GmbH-Gesetz. Hier ist der Start zur Kapitalgesellschaft auch ohne Kapital möglich, da das Mindestkapital nicht sofort erbracht werden muss, sondern nach und nach aus Gewinnen der GmbH solange angespart werden kann, bis das gesetzliche Mindestkapital erreicht ist.

 

Änderungen ab 2010 und später:

ELENA-Verfahren:

Seit 01.01.2010 sind alle Arbeitgeber zur elektronischen Übermittlung von Entgeltabrechnungen verpflichtet. Ab dem 01.01.2012 wird das ELENA-Verfahren zunächst wieder eingestellt.

Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern:

Ein Sofortabzug ist ab 2010 wieder bei Wirtschaftsgütern möglich, deren Anschaffungskosten 410 Euro nicht übersteigen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro können aber wahlweise auch in einem jährlichen Sammelposten erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben werden.

Umsatzsteuer:

Ab dem 01.01.2010 gelten neue Bestimmungen zum Ort der sonstigen Leistung. Bei Leistungen an Privatpersonen gilt als Leistungsort der Sitz oder die Betriebsstätte des leistenden Unternehmers. Ist der Leistungsempfänger jedoch Unternehmer, so gilt als Leistungsort der Sitz oder die Betriebsstätte des Leistungsempfängers. Damit kann sich der Leistungsort und damit die Umsatzsteuerpflicht bei Dienstleistungen leicht ins Ausland verlagern. Dies ist besonders wichtig für eine korrekte Rechnungsstellung sowie die korrekte Anmeldung der Umsatzsteuer und der Zusammenfassenden Meldung.

Ebenfalls seit dem 01.01.2010 wurde die Umsatzsteuer auf kurzfristige Beherbergungen auf 7% gesenkt. Beherbergungsbetriebe müssen somit künftig die unterschiedlichen Steuersätze und -beträge für Übernachtung (7%) und Verpflegung (19%) getrennt aufführen.

Ab dem 01.01.2011 wird die Umkehr der Steuerschuldnerschaft erweitert auf Gebäudereinigungsbetriebe (§13b Abs. 2 Nr. 8 UStG), allerdings gilt dies nur für Subunternehmer.

Jahressteuergesetz 2010:

Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im eigenen Haus werden - und zwar rückwirkend ab 2007 - bis zum Höchstbetrag von 1.250 Euro wieder zum Abzug zugelassen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

ELStAM-Verfahren:

Ab 2012 ersetzt das ELStAM-Verfahren die bisherige Lohnsteuerkarte der Arbeitnehmer. Da für 2011 von den Gemeinden keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt werden, gelten die Daten der Lohnsteuerkarten 2010 auch für 2011. Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuerkarte für 2010 vorlegen können, müssen eine Ersatzbescheinigung des Finanzamtes beibringen. Ab 2012 müssen Arbeitgeber dann die Lohnsteuerdaten der Arbeitnehmer elektronisch abrufen. Zur Authentifizierung benötigen Arbeitgeber deshalb eine Wirtschaftsidentifikationsnummer. Diese wird voraussichtlich aber erst ab 2013 zugeteilt. Bis dahin soll übergangsweise der Abruf unter der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgen (im Gespräch ist hier aber auch die Steuernummer des Arbeitgebers).

Elektronische Bilanzdatenübermittlung:

Die sogenannte E-Bilanz (elektronische Bilanzdatenübermittlung ans Finanzamt) wurde auf Wirtschaftsjahre ab 2012 verschoben. Allerdings bleibt es bei der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Daten hinsichtlich betrieblicher Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2011.  

Sonstiges:

Die Insolvenzgeldumlage wird zum 01.01.2012 mit 0,04% wieder eingeführt.

 

 

Für weitere Infos: info@steuerberater-soell.de.

Stand Oktober 2011